FAQ - Bonus Vorsorge plus
Die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung zum Bonus Vorsorge plus haben wir hier zusammengefasst und auch gleich beantwortet, um Deinen Aufwand so gering wie möglich zu halten:
Bezuschusst werden alle neu abgeschlossenen Verträge aus den Sparten:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Altersvorsorge
- BU/EU/schwere Erkrankungen
Nicht bezuschusst werden Verträge, bei denen die Beiträge nicht vom Kunden getragen werden, zum Beispiel arbeitgeberfinanzierte Verträge der bAV oder bKV.
„Neu abgeschlossen“ bedeutet, der Versicherungsbeginn des Privatvertrags und der Beginn der HEK-Mitgliedschaft liegen nicht mehr als 6 Monate auseinander. Wird der 6-Monatszeitraum überschritten kann unter Umständen trotzdem ein Bonus gewährt werden. Wende Dich hier an Deinen HEK-Vertriebsleiter.
Als „Neu abgeschlossen“ werden auch Vertragsänderungen gewertet, sofern diese zu einer Neupolicierung führen, zum Beispiel Erhöhungen, Nachversicherungen oder ähnliches.
Nicht gewertet werden Dynamisierungen.
Erstattet werden kann der Beitrag, der vom Kunden in die private Vorsorge investiert wird, begrenzt auf 144 Euro im Jahr. Werden also zum Beispiel nur 100 Euro jährlich in die private Vorsorge investiert, können auch nur 100 Euro erstattet werden.
Nicht erstattet werden können Beiträge, die nicht vom Kunden getragen werden, zum Beispiel bei einer arbeitgeberfinanzierten bAV.
Ja. Solange der Privatvertrag, für den der Beitragszuschuss genutzt wurde besteht kann alle 12 Monate (s. Bonusjahr) der Beitragszuschuss abgerufen werden. Bei jedem Abruf muss auch die Inanspruchnahme der individuellen Vorsorgemaßnahmen (s. Checkliste) im aktuellen Bonusjahr bestätigt werden.
Bei erstmaliger Auszahlung des Bonus benötigen wir eine Kopie des Versicherungsscheins / der Police. In den Folgejahren reicht ein einfacher Nachweis (Beitragsrechnung, Kontoauszug, Vertragsspiegel oder ähnliches).
Die Teilnahme am Bonusmodell wird formlos erklärt. Bei Neukunden gleich beim Kassenwechsel zur HEK einfach durch Ankreuzen im Auswahlfeld „Ich beantrage die Teilnahme am Bonus Vorsorge Plus“. Wird die Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt erklärt genügt eine kurze Info an kontakt@hek.de.
Das Bonusjahr ist ein Zeitraum von 12 Monaten, beginnend mit dem 1. des Monats, der auf die Teilnahmeerklärung am Bonusmodell folgt (frühestens mit Beginn der HEK-Mitgliedschaft). Innerhalb dieses Zeitraumes sind die Vorsorgemaßnahmen (je nach Alter und Geschlecht, s. Checkliste) zu erbringen.
Ja, sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, können auch deren private Vorsorgeverträge bezuschusst werden, mit bis zu 144 Euro je volljährigem Familienangehörigen, bis zu 50 Euro bei minderjährigen. Dabei ist maßgeblich, dass der Familienangehörige auch jeweils die versicherte Person ist (Versicherungsnehmer kann auch der Hauptversicherte sein).
Beispiel:
- Kunde (30 Jahre) schließt BU ab, Monatsprämie 50 Euro
- Ehepartner (28 Jahre) Riestervertrag, Monatsprämie 12 Euro
- Kinder (4 und 6 Jahre) eine Unfallversicherung (VN = Kunde), Jahresprämie je 40 Euro.
Bezuschussung über Bonus VorsorgePlus:
- 144 Euro zur BU
- 144 Euro zur Riester
- je 40 Euro zu den Unfallversicherungen der Kinder
Summe = 368 Euro
Maßgeblich sowohl für die Bonushöhe als auch für die individuellen Vorsorgemaßnahmen (je nach Alter und Geschlecht, s. Checkliste) ist das Alter des Kunden zu Beginn des Bonusjahres. Bei einigen Kunden ist es eventuell sinnvoll, mit der Teilnahmeerklärung am Bonus bis zum Geburtsmonat zu warten.
Über die HEK Service-App kann der Kunde die Teilnahme am HEK-Bonusprogramm komplett digital verwalten, die individuellen Nachweise in der App hochladen und sammeln.
Entsprechende Vorlagen sind dort als Datei hinterlegt und können bei Bedarf ausgedruckt werden (Authentifizierung erforderlich).
Wer nicht digital teilnehmen möchte kann sich die Nachweisbögen natürlich auch per Post zusenden lassen (einfach E-Mail an kontakt@hek.de).
Der Bonus wird ausgezahlt, sobald der HEK sowohl die Police/Kostennachweis des privaten Vorsorgetarifs als auch die Durchführung der Vorsorgemaßnahmen (je nach Alter und Geschlecht, s. Checkliste) innerhalb des Bonusjahres nachgewiesen werden.
Das Bonusjahr muss also nicht abgewartet werden, eine Zahlung kann bereits zu Beginn des Bonusjahres erfolgen.
Der Abruf ist sogar noch bis zu 6 Wochen nach Ende des Bonusjahres möglich.
Ja, die Teilnahmeerklärung gilt jeweils für 12 Monate (Bonusjahr) und muss danach erneuert werden per formloser Info an kontakt@hek.de. Hierauf wird der Kunde natürlich bei Bonuszahlung hingewiesen.