FAQ

Hilfestellungen zum Thema "Abrechnung der Aufwandsentschädigung" geben wir Dir hier

Wann erhältst Du Deine Aufwandsentschädigung?

Deine Aufwandsentschädigung erhältst Du, nachdem die Mitgliedschaft wirksam geworden ist, also nach Beginn der Mitgliedschaft. Die Abrechnungen erfolgen immer bis zum 15. eines jeden Monats.
Beginnt die Mitgliedschaft im laufenden Monat, erfolgt die Auszahlung mit der nächsten Abrechnung im Folgemonat.

Wann erhältst Du keine Aufwandsentschädigung?
  • Eine Vergütung erfolgt nicht, wenn der Neukunde vorher bereits bei der HEK versichert war und sich noch in einer Bindungsfrist befindet.
  • Wenn die Mitgliedschaft storniert werden musste.

Wir sind für Dich da

Antrags-Hotline
PartnerServiceTeam
Service-App